Die Vorschriften für die Notbetreuung wurden erweitert, so das auch meine Türen wieder ein Stück öffnen dürfen.
Wenn sie eine Betreuung für ihr Kind suchen und sie die Bedingungen für eine Notbetreuung erfüllen, dürfen sie sich gerne bei mir melden. Ich habe noch Plätze frei.
Das Land Baden- Württemberg hat ab 27.04.20 neue Regelungen für die Notbetreuung festgelegt. Laut Coronaverordnung bleiben die Tagespflegen vorerst bis 3.5.20 geschlossen außer der Notbetreuung. Bisher war es für Eltern (beide) systemrelevanter Berufe möglich, eine Notbetreuung anzumelden. Nun ist die Zielgruppe ausgeweitet worden auf:
Familien in welchen beide Erziehungsberechtigte außerhalb der Wohnung einen Beruf mit Präsenzpflicht ausüben und für den Arbeitgeber unabkömmlich sind sowie
Alleinerziehende, die außerhalb der Wohnung einen Beruf mit Präsenzpflicht ausüben und für den Arbeitgeber unabkömmlich sind.
Die beiden Arbeitgeber müssen Präsenzpflicht und Unabkömmlichkeit schriftlich bestätigen, auch dass eine anderweitige familiäre Betreuung nicht möglich ist. Diese Bescheinigung sollen die Eltern dem Fachdienst, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe per Mail zukommen lassen. Notbetreute Kinder erhalten 100% der WJH-Leistung.
Der Fachdienst führt eine Liste aller Notbetreuten Kinder.
Es gelten die bisherigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, insofern dies möglich ist mit U3- Kindern.
Nach der neuen Notbetreuungs- Verordnung könnten auch neue Betreuungskinder aufgenommen werden, vorausgesetzt sie erfüllen die ausgeweiteten Kriterien einer Notbetreuung ab 27. April 2020. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Aber generell besteht weiterhin das Beschäftigungsverbot, Infektionsschutz und Gesundheitsschutz haben Vorrang.